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Leitlinien für die Pädagogik und Therapie (Theunissen / Lingg)
Interdisziplinäres zusammenarbeiten aller Professionen als Grundlage
pädagogischen und therapeutischen Handelns.
Erwachsenengemäße Orientierung / Individualisierung
- Behinderte Erwachsene auch als solche behandeln
- Nicht auf eine "unendliche Kindheit" festnageln
- Spezifische Wünsche respektieren
- Erwachsenenalter als Entwicklungsperiode der aktiven Gestaltung des eigenen
Lebens und des Lebens anderer" auffassen.
Auf dem Hintergrund der Individualisierung bedeutet dies, von der Person,
mit ihr und für sie ein Konzept zu entwickeln.
Alle drei Aspekte sind miteinander zu verknüpfen und dialektisch (für und
wieder) auszubalancieren
Subjektzentrierung
- Den geistig behinderten Menschen nicht als Objekt für pädagogische Bzw.
therapeutische Arbeit degradieren.
- Geistig behinderten Menschen in seiner Subjektivität berücksichtigen.
- Therapeutische Arbeit muss an die spezifischen Bedürfnisse, Interessen und
Entwicklungsmöglichkeiten ansetzten.
- Das Feststellen von Defiziten, Auffälligkeiten oder Mängeln reicht nicht
aus.
- Die subjektive Befindlichkeit, die emotionale und soziale Bedürfnislage
als Grundlage zum besseren Verstehen eines geistig behinderten Menschen.
- Es gibt keine allgemein gültigen Rezepte im Umgang mit behinderten
Menschen, sondern sie müssen individuell erstellt werden.
Ich - Du - Bezug / Kommunikatives Verhältnis
- Pädagogische / therapeutische Arbeit muss auf Partnerschaftlichkeit
ausgerichtet sein.
- Bezugsbetreuung basiere auf gegenseitige Sympathie, welche aber nicht
aufgezwungen werden kann
Persönliche Zuneigung ist keine Methode
Ich - Du - Beziehung verlangt vom Pädagogen / Therapeuten Empathie, Geduld
und Ausgeglichenheit
Ziel der päd. Arbeit ist es mit dem behinderten Menschen in eine
partnerschaftliche, kommunikativer Beziehung zu treten und diese zu Entfaltung
zu bringen.
Emanzipatorisches Prinzip / Autonomie und Empowerment
- Pädagogik hat ihren Sinn darin sich überflüssig zu machen
- Geistig behinderten Menschen haben das Recht aus dem Status des Zöglings
entlassen zu werden.
- Ziele der Behindertenpädagogik ist es, zu einer angemessenen
individuellen Selbständigkeit hinführen
- Individuelle und gesellschaftliche Emanzipation sind untrennbar
miteinander verbunden
- Jeder behinderten Menschen hat ein Recht auf :
Kontakte im sozialen Umfeld
Teilnahme an Öffentlichkeit
Kulturelle Partizipation è zusammenleben
mit Nichtbehinderten
- Geistig behinderten Menschen sollen befähigt und in die Lage versetzt
werden, ihre Interessen selbst durchzusetzen, sich zu organisieren , ihre
Lebensverhältnisse individuell und gemeinsam zu kontrollieren und
eigenständig-selbstverantwortlich zu bewältigen.
- Der Begriff Empowerment (Ermächtigung; Selbst-Bemächtigung) wird in
diesem Zusammenhang ebenfalls benutzt
Assistenz und Kooperation
- Die Gleichberechtigung der behinderten Menschen bedarf päd. Mitwirkung und
Lebensbegleidung.
- Ein behinderter Erwachsener kann zwar meist nicht alleine Leben, dennoch
ist es möglich seine Autonomie zu erhöhen.
- Es bedarf meist nur partielle Unterstützung, keine totale rundum Betreuung.
- Der Begriff der Betreuung soll durch den der Assistenz abgelöst werden.
- Es soll nicht mehr von pädagogische Betreuung die Rede sein, sondern von
Alltagsbegleitung.
Ganzheitlich-integratives Prinzip / Ganzheitlichkeit
- Der Mensch ist die Einheit von Leib, Seele und Geist, ein soziales Wesen
im ökologischen Umfeld
- Behindertenpädagogische Arbeit muss multiperspektivisch angelegt sein è
die Arbeit muss den individuellen (Lern) Bedürfnissen u.
Entwicklungsmöglichkeiten entsprechen. Ebenso wie die Ganzheitlichkeit des
Individuums in sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht
- Integration verschiedener Arbeitsmethoden:
Basale Kommunikation
Spieltherapie
Wahrnehmungsförderung
Verhaltensmodifikationen
Rhythmik
Motopädagogik
Sportaktivitäten
Kunsttherapie
- Die ganzheitlichen Ausrichtung auf den geistig behinderten Menschen muss
mit dem Lebensumfeld zusammenpassen
Prinzip der Entwicklungsgemäßheit
- Alle Lernprozesse, Betreuungs- und Fördersituationen haben sich an der
Gesetzmäßigkeit der menschlichen Entwicklung zu orientieren
- Alle genutzten Materialien sollen zum eigenständigen Handeln anregen
- Angebote sollten nicht zu neu und nicht zu bekannt sein, um Über- bzw.
Unterforderung zu vermeiden
- Körperorientierter Ansatz soll nicht zum Selbstzweck werden sondern er muss
den Weg zu mehr Autonomie und verbesserter Handlungskompetenz beinhalten
- Angebote und die Gestaltung des Lebensalltags müssen derart
"passend" sein, dass sich der geistig behinderte Mensch mit seinen
Möglichkeiten und Bedürfnissen wieder finden kann.
Lebensnähe und handelndes Lernen / Lebensweltorientierung
- Aktive Teilnahme der geistig behinderten Menschen im Alltag
- Selbstständig sein in Lebensrelevanten Bereichen
- Alltägliche Hausarbeit bietet ebenso viele Handlungsfelder wie die
Lebenswirklichkeit außerhalb der Gruppe (WFB)
- Leitprinzipien wie Normalisierung, Integration und Selbstbestimmung hängen
immer vom Verhalten der sozialen Umwelt ab.
- Die Soziale Umwelt muss sich immer (mit-)verändern, wenn psychosoziale
Auffälligkeiten abgebaut bzw. aufgelöst werden sollen.
"Sein" -lassen und Vertrauen in die Ressourcen
- der Förderbedarf der geistig behinderten Menschen ist nicht Grundlage für
ein immerwährendes überschütten mit Lern- und Trainingsprogrammen
- nicht in eine ständig Schülerrolle pressen
- Erwachsensein respektieren auch wenn die ein herausnehmen aus dem
schützenden Umfeld bedeutet
- Recht auf ein Eigenleben, Selbstdarstellung und Lebenserfülltheit
- Es muss Raum bleiben für ein zweckfreies und selbstbestimmtes Leben
- Es ist neben der Wertschätzung und Achtung der Person sowie der Akzeptanz
des "So-Seins" des behinderten Menschen ein Vertrauen in seine
Ressourcen notwendig.
- Zutrauen stärkt das Selbstvertrauen und befördert Autonomie und
Handlungskompetenz
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